Promotion
Das Promotionsverfahren beginnt mit der "Zulassung zur Promotion" durch Einreichung der Dissertationsschrift und der erforderlichen Unterlagen im Dekanat (siehe Meldeblätter Jura / Wiwi). Die Dissertation kann während eines Promotionsstudiums verfasst werden, für das Sie sich mit einer "Promotionsbestätigung" (nicht "Zulassung zur Promotion") seitens des Dekanats im Studierendensekretariat der Universität Bonn jederzeit immatrikulieren können. Die Voraussetzungen können Sie im Dekanat erfragen. BGSE-Studenten werden an Frau Silke Kinzig, Kaiserstr. 1, 53113 Bonn verwiesen (Tel. 0228 / 73 - 7931).
- Promotionsbestätigung für inländische Hochschulabschlüsse
- Promotionsbestätigung für ausländische Hochschulabschlüsse
- Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung RECHTSWISSENSCHAFT vom 23. Juni 2016
- Promotionsordnung Rechtswissenschaft vom 12. März 2012
- Vorgaben Dissertationsexemplare Rechtswissenschaft
- Vorgaben für die Dissertationsexemplare 1. Bei Einreichung und 2. Für die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung
- Meldeblatt zur Promotion Rechtswissenschaft
- Eidesstattliche Erklärung
- Promotionsordnung WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN vom 25. April 2005
- Vorgaben Dissertationsexemplare Wirtschaftswissenschaften
- Vorgaben für die Dissertationsexemplare 1. Bei Einreichung und 2. Für die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung
- Meldeblatt zur Promotion Wirtschaftswissenschaften
- Eidesstattliche Erklärung