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Promotion

Das Promotionsverfahren beginnt mit der "Zulassung zur Promotion" durch Einreichung der Dissertationsschrift und der erforderlichen Unterlagen im Dekanat (siehe Meldeblätter Jura / Wiwi). Die Dissertation kann während eines Promotionsstudiums verfasst werden, für das Sie sich mit einer "Promotionsbestätigung" (nicht "Zulassung zur Promotion") seitens des Dekanats im Studierendensekretariat der Universität Bonn jederzeit immatrikulieren können. Die Voraussetzungen können Sie im Dekanat erfragen. BGSE-Studenten werden an Frau Silke Kinzig, Kaiserstr. 1, 53113 Bonn verwiesen (Tel. 0228 / 73 - 7931).

Promotionsbestätigung für inländische Hochschulabschlüsse
 
Promotionsbestätigung für ausländische Hochschulabschlüsse
 
Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung RECHTSWISSENSCHAFT vom 23. Juni 2016
 
Promotionsordnung Rechtswissenschaft vom 12. März 2012
 
Vorgaben Dissertationsexemplare Rechtswissenschaft
Vorgaben für die Dissertationsexemplare 1. Bei Einreichung und 2. Für die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung
Meldeblatt zur Promotion Rechtswissenschaft
 
Eidesstattliche Erklärung
 
Promotionsordnung WIRTSCHAFTSWISSENSCHAFTEN vom 25. April 2005
 
Vorgaben Dissertationsexemplare Wirtschaftswissenschaften
Vorgaben für die Dissertationsexemplare 1. Bei Einreichung und 2. Für die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung
Meldeblatt zur Promotion Wirtschaftswissenschaften
 
Eidesstattliche Erklärung
 
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