Promotion
Das Promotionsverfahren beginnt mit der "Zulassung zur Promotion" durch Einreichung der Dissertationsschrift und der erforderlichen Unterlagen im Dekanat (siehe Meldeblätter Jura / Wiwi). Die Dissertation kann während eines Promotionsstudiums verfasst werden, für das Sie sich mit einer "Promotionsbestätigung" (nicht "Zulassung zur Promotion") seitens des Dekanats im Studierendensekretariat der Universität Bonn jederzeit immatrikulieren können. Die Voraussetzungen können Sie im Dekanat erfragen. BGSE-Studenten werden an Frau Silke Kinzig, Kaiserstr. 1, 53113 Bonn verwiesen (Tel. 0228 / 73 - 7931).
- Promotionsordnung Rechtswissenschaft vom 12. März 2012
- Promotionsordnung Wirtschaftswissenschaften vom 25. April 2005
- Promotionsordnung Rechtswissenschaft vom 27. Februar 2009
- Meldeblatt zur Promotion Wirtschaftswissenschaften
- Meldeblatt zur Promotion Rechtswissenschaft
- Vorgaben Dissertationsexemplare Rechtswissenschaft
- Vorgaben für die Dissertationsexemplare 1. Bei Einreichung und 2. Für die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung
- Vorgaben Dissertationsexemplare Wirtschaftswissenschaften
- Vorgaben für die Dissertationsexemplare 1. Bei Einreichung und 2. Für die Pflichtexemplare nach bestandener Doktorprüfung
- Eidesstattliche Erklärung
- Promotionsbestätigung für inländische Hochschulabschlüsse
- Dispensantrag
- Antrag auf Befreiung vom Erfordernis des Prädikatsexamens gem. § 2 Abs. 6; Abs 8 PromO
- Promotionsbestätigung für ausländische Hochschulabschlüsse
- Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung Rechtswissenschaften vom 23. Juni 2016