Universität Bonn

Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät

Promotion

Promotion

Das Promotionsverfahren beginnt mit der "Zulassung zur Promotion" durch Einreichung der Dissertationsschrift und der erforderlichen Unterlagen im Dekanat (siehe Meldeblätter Jura / Wiwi).

Rechtswissenschaft

Die Dissertation kann während eines Promotionsstudiums verfasst werden, für das Sie sich mit einer "Promotionsbestätigung" (nicht "Zulassung zur Promotion")  im Studierendensekretariat der Universität Bonn jederzeit immatrikulieren können. Die Voraussetzungen können Sie im Dekanat erfragen. Dort erhalten Sie auch die  Promotionsbestätigung.

Wirtschaftswissenschaften

Eine Promotion in den Wirtschaftswissenschaften ist über das Ph.D.-Programm mit integriertem Master of Science in Economic Research an der Bonn Graduate School of Economics möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Bonn Graduate School of Economics. Eine Promotion am Lehrstuhl ist nicht möglich.

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